Abklärung und Beratung
- Abklärung des Pflegebedarfs
- Einholen der notwendigen ärztlichen Verordnung
- Planung der Pflegemassnahmen
- Beratung und Anleitung von Angehörigen oder Helfern
- Vermittlung von weiteren notwendigen Massnahmen
Die Abklärung des Pflegebedarfs ist gesetzlich vorgeschrieben damit die Grundversicherung Leistungen er-bringen kann. Wir erheben den Pflegebedarf mit InterRai HC Schweiz.
Diese Leistungen werden bei vor-liegender ärztlicher Verordnung durch Ihre Grundversicherung übernommen. Im Kanton Solothurn ist eine Patientenbeteiligung von 20 % resp. max. Fr. 15.35 pro Tag selber zu tragen.